In der Regel wird eine Therapiestunde pro Woche mit einer Dauer von 50 Minuten angeboten.
Meine Praxis hat ihren Schwerpunkt in der Verhaltenstherapie (VT). Für diese beantragt man entweder eine Kurzzeittherapie 1 (12 Therapiestunden) oder eine Langzeittherapie (60 Therapiestunden). Sollte die KZT 1 nicht ausreichen, können weitere 12 Sitzungen im Rahmen der KZT 2 beantragt werden. Nach diesen 24 Sitzungen ist die Kurzzeittherapie abgeschlossen. Sollten weitere Sitzungen notwendig sein, wird durch den Therapeuten ein Umwandlungsantrag von KZT in LZT gestellt (36 Sitzungen). In begründeten Fällen werden auch darüber hinaus weitere Therapiestunden von den Krankenkassen genehmigt. Die gesetzliche Höchstgrenze liegt für die Verhaltenstherapie jedoch bei 80 Sitzungen.
Nach einer solchen abgeschlossenen Therapie, gibt es 2 Jahre lang eine sogenannte Therapiepause. Das heißt, dass die Krankenkasse in den darauffolgenden 2 Jahren die Kosten nur in begründeten Ausnahmefällen übernimmt.