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Wie beantragt man eine Psychotherapie?

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Um die Beantragung der Kostenübernahme der Psychotherapie kümmern sich der/die Patient*in und der/die Psychotherapeut*in gemeinsam. Im Rahmen der probatorischen Sitzungen werden 2 Formulare an die Krankenkasse geschickt. Ergänzt werden die Formulare durch einen Konsiliarbericht. Diesen bekommen Sie von dem/der Therapeut*in und leiten ihn an den Facharzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie weiter. In dem Konsiliarbericht bescheinigt der Facharzt, dass aus ärztlicher Sicht nichts gegen die Aufnahme einer Psychotherapie spricht.