… Auf einen Blick:
- Psychotherapie wird von Ärztlichen Psychotherapeut*innen oder Psychologischen Psychotherapeut*innen durchgeführt, die sich in jahrelanger Aus- und Weiterbildung auf die Behandlung psychischer Störungen mittels analytischer, tiefenpsychologisch fundierter, verhaltenstherapeutischer und systemischer Methoden spezialisiert haben.
- Die Kosten für die Psychotherapie trägt in der Regel die Krankenkasse.
- Wenn Sie das Gefühl haben, Sie kommen mit dem/der Psychotherapeut*in gut zu Recht, wird entweder eine Kurzzeittherapie I (12 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 Stunden) bei der Krankenkasse beantragt.
Wer bietet Psychotherapie an?
Es gibt Ärztinnen mit einer Weiterbildung im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie oder psychosomatische Medizin und Psychotherapie; diese nennen sich dann Ärztliche Psychotherapeutinnen. Dann gibt es Psychologinnen mit einer Weiterbildung; diese nennen sich dann Psychologische Psychotherapeutinnen. Je nach Art der Weiterbildung liegt der Schwerpunkt entweder in der Psychoanalyse bzw. tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, der Verhaltenstherapie oder der systemischen Therapie.
Damit die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von den Krankenkassen übernommen werden, muss eine Psychotherapie im Richtlinienverfahren durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass der Ärztliche oder Psychologische Psychotherapeut*in über eine staatlich anerkannte Qualifikation verfügt, die es ihm erlaubt, Verhaltenstherapie, systemische Therapie, psychoanalytische oder tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie anzubieten. Bei diesen Schwerpunkten liegen ausreichend Studien vor, die eine Wirksamkeit der Therapiemethoden belegen.