- Liste aller Praxen in Ihrer Region:
https://www.kv-rlp.de/patienten/psychotherapie/praxen-fuer-psychotherapie/ - Praxisfinder über der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz:
https://www.praxisfinder-rlp.de/sprechzeit - Terminservice- und Versorgungsgesetz der KV: https://www.kbv.de/html/tsvg.php
- Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigung (KV): Telefonnummer: 116117
rund um die Uhr erreichbar, 7 Tage in der Woche, bundesweit & kostenfrei - Selbsthilfegruppen
- Beratungsangebote, wie zum Beispiel die Lebensberatung über die Caritas.
Kostenerstattungsverfahren
- Gesetzliche Krankenkassen möchten, dass ihre Versicherten einen Therapieplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten mit Kassenzulassung in Anspruch nehmen. Solche Praxen sind dadurch gekennzeichnet, dass „alle Kassen“ auf dem Praxisschild steht.
- Findet der gesetzlich krankenversicherte Patient keinen solchen Therapeuten, der ihm innerhalb von drei Monaten in einem Radius von 50 km einen Therapieplatz zusichern kann, kann sich der Patient in einer Privatpraxis behandeln lassen.
- Damit der gesetzlich krankenversicherte Patient bei seiner gesetzlichen Krankenkasse als „Privatpatient“ geführt wird, muss bei der Kasse das Kostenerstattungsverfahren beantragt werden.
→ Diese Information bezieht sich jedoch nicht auf meine Praxis, da hier eine Kassenzulassung vorliegt.
Akutkrankenhäuser
Bei den Akutkrankenhäusern unterscheidet man die sogenannten Landeskrankenhäuser in der Regelversorgung (Psychiatrien) und Krankenhäuser in privater Trägerschaft (Psychosomatische Akutkliniken). In beiden Formen umfasst das Behandlungsangebot Gruppentherapien, Einzeltherapien, ärztliche Versorgung, Ergotherapie, Entspannungsverfahren, Sportprogramme und Vieles mehr. Sie bieten eine schnelle akute therapeutische Behandlung in einem Krankenhaus. Je nach Klinik, kann es Wartezeiten geben, die zwischen 2 Wochen und 12 Monaten liegen.
Wenn es sich um einen akuten Notfall handelt, sollte die 112 gewählt werden. Dann wird entschieden, ob eine sofortige Einweisung in die Psychiatrie notwendig ist. In nicht lebensbedrohlichen Situationen erfolgt eine Anmeldung und Einweisung über den Hausarzt, Facharzt oder Psychotherapeut*in.
Psychosomatische Rehabilitationsmaßnahmen
Eine psychosomatische Rehabilitationsmaßnahme umfasst im Grunde alle oben genannten Punkte. Der Unterschied ist in der Schwerpunktsetzung zu sehen. Im Falle einer psychosomatischen Rehabilitationsmaßnahme ist in der Regel der Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung. Daher liegt sowohl das Ziel der Maßnahme als auch der inhaltliche Schwerpunkt auf der Wiederherstellung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit und einer Verhinderung einer Erwerbsunfähigkeitsrente.
Beantragt wird die psychosomatische Rehabilitationsmaßnahme vom Patienten und dem Hausarzt. Die Bearbeitung der Unterlagen kann allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen.
Im Anschluss einer Rehabilitationsmaßnahme können Sie eine ambulante psychotherapeutische Nachsorge als Gruppenprogramm beantragen: PsyRena